Artikel 1 - Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)

Artikel 1 Gesetz über die Durchführung der Amtshilfe bei der Beitreibung von Forderungen in Bezug auf bestimmte Steuern, Abgaben und sonstige Maßnahmen zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 EUBeitrG

(gesamter Text siehe EU-Beitreibungsgesetz - EUBeitrG)

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Zitierungen von Artikel 1 BeitrRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 BeitrRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeitrRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Eingangsformel BeitrRLUmsG
... Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen: --- *) Artikel 1 des Gesetzes dient der Umsetzung der Richtlinie 2010/24/EU des Rates vom 16. März 2010 ...


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