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Artikel 12 - Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)

Artikel 12 Änderung der Abgabenordnung


Artikel 12 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 14. Dezember 2011 AO § 370

§ 370 Absatz 6 der Abgabenordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt gefasst:

 
„(6) Die Absätze 1 bis 5 gelten auch dann, wenn sich die Tat auf Einfuhr- oder Ausfuhrabgaben bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden oder die einem Mitgliedstaat der Europäischen Freihandelsassoziation oder einem mit dieser assoziierten Staat zustehen. Das Gleiche gilt, wenn sich die Tat auf Umsatzsteuern oder auf die in Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 2008/118/EG des Rates vom 16. Dezember 2008 über das allgemeine Verbrauchsteuersystem und zur Aufhebung der Richtlinie 92/12/EWG (ABl. L 9 vom 14.1.2009, S. 12) genannten harmonisierten Verbrauchsteuern bezieht, die von einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union verwaltet werden."



 

Zitierungen von Artikel 12 BeitrRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 12 BeitrRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeitrRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 25 BeitrRLUmsG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 38, Artikel 4 Nummer 2 Buchstabe a, Artikel 10 Nummer 1 bis 5 Buchstabe a sowie die Artikel 11 bis 13 und 15 treten am Tag nach der Verkündung in Kraft. (5) Artikel 2 Nummer 1 ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Optimierung der Geldwäscheprävention
G. v. 22.12.2011 BGBl. I S. 2959
Artikel 5 GWPräOptG Änderung der Abgabenordnung
... der Bekanntmachung vom 1. Oktober 2002 (BGBl. I S. 3866; 2003 I S. 61), die zuletzt durch Artikel 12 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird wie folgt ...