Artikel 20 - Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)

Artikel 20 Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes


Artikel 20 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 AFBG § 21

In § 21 Absatz 4 Nummer 1 des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322, 1794), das zuletzt durch Artikel 11 Absatz 2 des Gesetzes vom 22. November 2011 (BGBl. I S. 2258) geändert worden ist, werden die Wörter „auf der Lohnsteuerkarte eingetragenen steuerfreien Jahresbetrag" durch die Wörter „als Lohnsteuerabzugsmerkmal mitgeteilten Freibetrag" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 20 BeitrRLUmsG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 20 BeitrRLUmsG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BeitrRLUmsG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
B. v. 08.10.2012 BGBl. I S. 2126
Bekanntmachung AFBGNB
... November 2011 (BGBl. I S. 2258), 6. den am 1. Januar 2012 in Kraft getretenen Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592), 7. den am 1. April 2012 in Kraft ...

Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt
G. v. 20.12.2011 BGBl. I S. 2854
Artikel 32 EinglVerbG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... Fassung der Bekanntmachung vom 18. Juni 2009 (BGBl. I S. 1322, 1794), das zuletzt durch Artikel 20 des Gesetzes vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2592) geändert worden ist, wird die Angabe ...


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