Artikel 18 - Steueränderungsgesetz 2015 (StÄndG 2015 k.a.Abk.)

Artikel 18 Inkrafttreten



(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich der folgenden Absätze am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 16 tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2015 in Kraft.

(3) Artikel 2 tritt am 1. November 2015 in Kraft.

(4) Die Artikel 3 bis 5, 12 und 15 treten am 1. Januar 2016 in Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 5. November 2015.



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