§ 3a - Heilmittelwerbegesetz (HWG)

neugefasst durch B. v. 19.10.1994 BGBl. I S. 3068; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 19.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 197
Geltung ab 17.08.1994; FNA: 2121-20 Apotheken- und Arzneimittelwesen, Gifte
|

§ 3a


§ 3a wird in 4 Vorschriften zitiert

Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung unterliegen und die nicht nach den arzneimittelrechtlichen Vorschriften zugelassen sind oder als zugelassen gelten. Satz 1 findet auch Anwendung, wenn sich die Werbung auf Anwendungsgebiete oder Darreichungsformen bezieht, die nicht von der Zulassung erfasst sind.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von § 3a HWG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3a HWG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in HWG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 15 HWG (vom 24.12.2016)
... Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3a eine Werbung für ein Arzneimittel betreibt, das der Pflicht zur Zulassung unterliegt und das ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitat in folgenden Normen

Unterlassungsklagengesetz (UKlaG)
neugefasst durch B. v. 27.08.2002 BGBl. I S. 3422, 4346; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
§ 2 UKlaG Ansprüche bei verbraucherschutzgesetzwidrigen Praktiken (vom 13.10.2023)
... das Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern regeln, 6. die §§ 3 bis 13 des Heilmittelwerbegesetzes, 7. diejenigen Vorschriften des ...
 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitate in Änderungsvorschriften

Verbandsklagenrichtlinienumsetzungsgesetz (VRUG)
G. v. 08.10.2023 BGBl. 2023 I Nr. 272
Artikel 10 VRUG Änderung des Unterlassungsklagengesetzes
... Verhältnis zwischen Unternehmern und Verbrauchern regeln, 6. die §§ 3 bis 13 des Heilmittelwerbegesetzes, 7. diejenigen Vorschriften des ...

Vierzehntes Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes
G. v. 29.08.2005 BGBl. I S. 2570
Artikel 2 14. AMGÄndG Änderung des Heilmittelwerbegesetzes
... Körpers ohne medizinische Notwendigkeit bezieht." angefügt. 1a. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Unzulässig ist eine Werbung ... angefügt. 1a. § 3a wird wie folgt gefasst: „§ 3a Unzulässig ist eine Werbung für Arzneimittel, die der Pflicht zur Zulassung ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Updates | Web-Widget | RSS-Feed