Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, dass er die Wohnung beibehalten und benutzen wird.
Geschäftsleitung ist der Mittelpunkt der geschäftlichen Oberleitung.
Den Sitz hat eine Körperschaft, Personenvereinigung oder Vermögensmasse an dem Ort, der durch Gesetz, Gesellschaftsvertrag, Satzung, Stiftungsgeschäft oder dergleichen bestimmt ist.
1Betriebstätte ist jede feste Geschäftseinrichtung oder Anlage, die der Tätigkeit eines Unternehmens dient.
2Als Betriebstätten sind insbesondere anzusehen:
- 1.
- die Stätte der Geschäftsleitung,
- 2.
- Zweigniederlassungen,
- 3.
- Geschäftsstellen,
- 4.
- Fabrikations- oder Werkstätten,
- 5.
- Warenlager,
- 6.
- Ein- oder Verkaufsstellen,
- 7.
- Bergwerke, Steinbrüche oder andere stehende, örtlich fortschreitende oder schwimmende Stätten der Gewinnung von Bodenschätzen,
- 8.
- Bauausführungen oder Montagen, auch örtlich fortschreitende oder schwimmende, wenn
- a)
- die einzelne Bauausführung oder Montage oder
- b)
- eine von mehreren zeitlich nebeneinander bestehenden Bauausführungen oder Montagen oder
- c)
- mehrere ohne Unterbrechung aufeinander folgende Bauausführungen oder Montagen
länger als sechs Monate dauern.
1Ständiger Vertreter ist eine Person, die nachhaltig die Geschäfte eines Unternehmens besorgt und dabei dessen Sachweisungen unterliegt.
2Ständiger Vertreter ist insbesondere eine Person, die für ein Unternehmen nachhaltig
- 1.
- Verträge abschließt oder vermittelt oder Aufträge einholt oder
- 2.
- einen Bestand von Gütern oder Waren unterhält und davon Auslieferungen vornimmt.