Artikel 7 - Gesetz zur Neuregelung des Rechts der Erneuerbaren Energien im Strombereich und zur Änderung damit zusammenhängender Vorschriften (EENeuRegG k.a.Abk.)

G. v. 25.10.2008 BGBl. I S. 2074, 2009 BGBl. I S. 371 (Nr. 49)
Geltung ab 01.01.2009
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Artikel 7 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


Artikel 7 ändert mWv. 1. Januar 2009 EEG

Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Gleichzeitig tritt das Erneuerbare-Energien-Gesetz vom 21. Juli 2004 (BGBl. I S. 1918), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 7. November 2006 (BGBl. I S. 2550), außer Kraft.



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