§ 105 (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenFünfte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 05.10.2009 BGBl. I S. 3262
Siebte Verordnung zur Änderung von Verbrauchsteuerverordnungen
V. v. 11.08.2021 BGBl. I S. 3602, 2022 I S. 1977; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 24.10.2022 BGBl. I S. 1838
Artikel 4 7. VerbrStÄndV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... mit der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (GSVP)". y) Nach § 105 wird die Zwischenüberschrift wie folgt gefasst: „Zu § 66 Absatz 1 ... gleichen Zeitraum keine weiteren Ansprüche geltend gemacht werden." 69. Nach § 105 wird die Zwischenüberschrift „Zu § 66 Absatz 1 Nummer 18 des Gesetzes" ...
Truppenzollrechtsänderungsgesetz
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1090
Verordnung zur Umsetzung unionsrechtlicher Transparenzpflichten im Energiesteuer- und im Stromsteuergesetz sowie zur Änderung weiterer Verordnungen
V. v. 04.05.2016 BGBl. I S. 1158
Artikel 2 EnSTransVEV Änderung der Energiesteuer-Durchführungsverordnung ... wird die Zwischenüberschrift nach der Angabe zu § 104 und die Angabe zu § 105 aufgehoben. 2. In § 1 Satz 1 Nummer 13 werden die Wörter „die zuletzt ... 9. Die Zwischenüberschrift vor § 105 wird aufgehoben. 10. § 105 wird aufgehoben. 11. In § 111 Absatz 1 ... 9. Die Zwischenüberschrift vor § 105 wird aufgehoben. 10. § 105 wird aufgehoben. 11. In § 111 Absatz 1 Nummer 2 wird nach der Angabe „auch ...
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