Die Förderhilfen nach §
100 sind zurückzuzahlen, wenn
- 1.
- das Drehbuch, das Treatment, die vergleichbare Darstellung oder die erste Drehbuchfassung von dem im Antrag beschriebenen Vorhaben wesentlich abweicht,
- 2.
- die antragstellende Person der Verpflichtung nach § 105 Absatz 2 nicht nachgekommen ist,
- 3.
- die der Auszahlung oder Bewilligung Förderhilfe aufgrund unrichtiger Angaben über wesentliche Voraussetzungen erfolgt ist oder
- 4.
- das Drehbuch entgegen § 103 verwertet worden ist.
§ 17 FFG Förderentscheidungen (vom 01.01.2022) ... 59 bis 72, c) der Drehbuch- und Treatmentförderung nach den §§ 100 bis 106 , d) der Förderung der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis ... 25.000 Euro, soweit es sich nicht um Drehbücher oder Treatments nach den §§ 100 bis 106 oder um Vorhaben der Drehbuchfortentwicklung nach den §§ 107 bis 114 handelt. ...