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§ 10 - BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung (BECV)

V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3129 (Nr. 48)
Geltung ab 28.07.2021; FNA: 2129-63-3 Umweltschutz

§ 10 Energiemanagementsystem



(1) Als Gegenleistung für die Gewährung der Beihilfe muss ein beihilfeberechtigtes Unternehmen spätestens ab dem 1. Januar 2023 ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001, Ausgabe Dezember 2011 oder Ausgabe Dezember 2018, oder ein Umweltmanagementsystem nach der Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2009 über die freiwillige Teilnahme von Organisationen an einem Gemeinschaftssystem für Umweltmanagement und Umweltbetriebsprüfung und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 761/2001, sowie der Beschlüsse der Kommission 2001/681/EG und 2006/193/EG (ABl. L 342 vom 22.12.2009, S. 1), die zuletzt durch die Verordnung (EU) 2018/2026 (ABl. L 325 vom 20.12.2018, S. 18) geändert worden ist (EMAS), betreiben.

(2) An Stelle des Umwelt- oder Energiemanagementsystems nach Absatz 1 können Unternehmen, die in den drei Kalenderjahren vor dem Abrechnungsjahr einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch fossiler Brennstoffe von weniger als 10 Gigawattstunden hatten, spätestens ab dem 1. Januar 2023

1.
ein nicht zertifiziertes Energiemanagementsystem auf Basis der DIN EN ISO 50005:2021* mindestens entsprechend Umsetzungsstufe 3 betreiben oder

2.
Mitglied in einem bei der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke angemeldeten Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerk sein.

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*
Die DIN EN ISO 50005:2021 wird im Herbst 2021 veröffentlicht.



 

Zitierungen von § 10 BECV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BECV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BECV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 BECV Klimaschutzmaßnahmen
... zur Verbesserung der Energieeffizienz, die im Rahmen des jeweiligen Energiemanagementsystems nach § 10 konkret identifiziert und als wirtschaftlich durchführbar bewertet wurden. Soweit ... Maßnahme bei der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung im Rahmen des Energiemanagementsystems nach § 10 einen positiven Kapitalwert aufweist, der unter Zugrundelegung der DIN EN 17463, Ausgabe Februar ... Sofern ein Unternehmen vor dem 28. Juli 2021 ein Energiemanagementsystem nach § 10 eingeführt hat, bei dem die wirtschaftliche Durchführbarkeit einer Maßnahme auf ...
§ 12 BECV Nachweis der Gegenleistungen
... Die Erfüllung der Voraussetzungen nach § 10 ist gegenüber der zuständigen Behörde wie folgt nachzuweisen: 1. ... Behörde wie folgt nachzuweisen: 1. für die Voraussetzungen nach § 10 Absatz 1 durch die Angabe, dass das Unternehmen zum Ende des Abrechnungsjahres über ein gültiges ... das Register gemäß EMAS verfügt; 2. für die Voraussetzungen nach § 10 Absatz 2 Nummer 1 durch die Angabe, dass das Unternehmen zum Ende des Abrechnungsjahres ein entsprechendes, nicht ... entsprechend Umsetzungsstufe 3 betreibt; abweichend hiervon ist für die Voraussetzungen nach § 10 Absatz 2 Nummer 1 für die Abrechnungsjahre 2021 und 2022 eine Erklärung des antragstellenden Unternehmens, ... aufgebaut wird, ausreichend; 3. für die Voraussetzungen nach § 10 Absatz 2 Nummer 2 durch eine Bestätigung der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutznetzwerke über ... sind alle Stellen, die Zertifizierungen von Umwelt- oder Energiemanagementsystemen nach § 10 Absatz 1 vornehmen dürfen. Für Unternehmen, die kein Umwelt- oder ... dürfen. Für Unternehmen, die kein Umwelt- oder Energiemanagementsystem nach § 10 Absatz 1 betreiben müssen, gilt die Pflicht zur Bestätigung durch eine prüfungsbefugte ...
§ 13 BECV Antragsverfahren
... das Vorliegen der tatsachenbezogenen Angaben im Beihilfeantrag mit Ausnahme der Angaben zu den §§ 10 und 11 enthalten; in der Bescheinigung ist darzulegen, dass die der Bescheinigung beigefügte ...