§ 10 - BSI-Gesetz (BSIG)

§ 10 Anordnungen von Maßnahmen zur Abwendung oder Behebung von Sicherheitsvorfällen


§ 10 wird in 5 Vorschriften zitiert

1Das Bundesamt kann im Einzelfall gegenüber Einrichtungen der Bundesverwaltung Maßnahmen anordnen, die zur Abwendung oder Behebung eines gegenwärtigen Sicherheitsvorfalls erforderlich sind. 2Ferner kann das Bundesamt die Einrichtungen der Bundesverwaltung zur Berichterstattung innerhalb einer angemessenen Frist zu den nach Satz 1 angeordneten Maßnahmen auffordern. 3Der oder die jeweils zuständige Informationssicherheitsbeauftragte des Ressorts wird über Anweisungen und Aufforderungen nach Satz 1 und 2 durch das Bundesamt informiert. 4Der Bericht ist dem Bundesamt und zugleich dem oder der Informationssicherheitsbeauftragten des jeweils zuständigen Ressorts zu übermitteln. 5Für die Berichterstattung gilt § 4 Absatz 3 entsprechend.

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Zitierungen von § 10 BSIG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 BSIG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BSIG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 29 BSIG Einrichtungen der Bundesverwaltung
... zu den Regelungen gemäß Absatz 2 von den Regelungen des § 7 Absatz 5 Satz 4, der §§ 10 , 13 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe e sowie der §§ 30, 33 und 35 ausgenommen. ...
§ 42 BSIG Auskunftsverlangen
... zu den Informationen und Akten in Angelegenheiten nach Teil 2 §§ 4 bis 10 und Teil 3 dieses Gesetzes wird nicht gewährt. Die Akteneinsichtsrechte von ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung
G. v. 02.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 301
Artikel 6 NIS2-RLUG Änderung des Zweiten Gesetzes zur Erhöhung der Sicherheit informationstechnischer Systeme
... bis zum 1. Mai 2023 hinsichtlich des § 2 Absatz 10, der §§ 8a, 8b, 8d und 8e sowie § 10 Absatz 1 des BSI-Gesetzes (Artikel ...
Artikel 8 NIS2-RLUG Änderung der BSI-Kritisverordnung
... Nummern 2 und 3 werden gestrichen. b) Nummer 4 wird zu Nummer 3 und die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " wird durch die Angabe „56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... folgt geändert: a) In Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... folgt geändert: a) In Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... 5. § 4 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... folgt geändert: a) In Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... folgt geändert: a) In Absatz 1 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... und Versicherungswesen" durch die Angabe „Finanzwesen" und die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... zu § 9 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... zu § 10 und wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ... Der bisherige § 10 wird zu § 11 und in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 1 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 4 Satz 1 in Verbindung mit § 2 Nummer 24 des ...
Artikel 9 NIS2-RLUG Änderung der BSI-IT-Sicherheitskennzeichenverordnung
... ersetzt. 8. In § 14 in der Angabe vor Nummer 1 wird die Angabe „ § 10 Absatz 3 Satz 1 des BSI-Gesetzes " durch die Angabe „§ 56 Absatz 2 des BSI-Gesetzes" ...


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