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§ 10 - Digitalisierungsmanagement-Kaufleute-Ausbildungsverordnung (DigiManKflAusbV)

V. v. 28.02.2020 BGBl. I S. 290 (Nr. 9)
Geltung ab 01.08.2020; FNA: 806-22-1-128 Berufliche Bildung

§ 10 Prüfungsbereiche von Teil 2



Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

1.
Digitale Entwicklung von Prozessen,

2.
Entwicklung eines digitalen Geschäftsmodells,

3.
Kaufmännische Unterstützungsprozesse sowie

4.
Wirtschafts- und Sozialkunde.

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