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Achtung: Dieser Titel gilt komplett oder überwiegend erst ab 01.08.2024
§ 10 - Industriekaufleuteausbildungsverordnung (IndKflAusbV)
§ 10 Prüfungsbereiche des Teiles 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- 1.
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle",
- 2.
- „Fachaufgabe im Einsatzgebiet" und
- 3.
- „Wirtschafts- und Sozialkunde".
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