(1)
1Bei der Überwachung des gesprochenen Wortes nach
§ 8 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 darf der Militärische Abschirmdienst außerhalb von Wohnungen das gesprochene Wort mithören, auch unter Einsatz technischer Hilfsmittel.
2Ebenso darf er das öffentlich gesprochene Wort aufzeichnen.
(2) Das Aufzeichnen des nichtöffentlich gesprochenen Wortes außerhalb von Wohnungen ist nur unter den zusätzlichen Voraussetzungen mindestens des
§ 8 Absatz 2 zulässig.
§ 8 MADG Einsatz nachrichtendienstlicher Mittel ... 7. Observation (§ 9), 8. Überwachung des gesprochenen Wortes ( § 10 ), 9. Einsatz technischer Mittel zur Wohnraumüberwachung (§ 11), ... Mitteln vergleichbar sind, für die nicht zusätzlich die §§ 9 bis 17 in Verbindung mit den Absätzen 2 bis 4 gelten. (2) Wird aufgrund der ...
G. v. 21.12.1992 BGBl. I S. 2125, 1993 I S. 2493; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 8 G. v. 20.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 95