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Artikel 10 - Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)

Artikel 10 Weitere Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes


Artikel 10 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2020 KHEntgG § 4, § 5, § 6, § 9, § 10

Das Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), das zuletzt durch Artikel 9 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 4 Absatz 8 Satz 1 werden die Wörter „§ 1 Abs. 1 Krankenpflegegesetz" durch die Wörter „§ 1 Absatz 1 des Krankenpflegegesetzes oder nach § 1 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes oder § 58 Absatz 1 des Pflegeberufegesetzes" eingefügt.

1a.
§ 5 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 2 Satz 8 wird aufgehoben.

b)
Nach Absatz 2 wird folgender Absatz 2a eingefügt:

„(2a) Ein Krankenhaus, das in die Liste nach § 9 Absatz 1a Nummer 6 aufgenommen wurde, hat für das der Auflistung folgende Jahr Anspruch auf eine zusätzliche Finanzierung in Höhe von 400.000 Euro jährlich. Die Berechnung gegenüber den Patientinnen oder Patienten oder den Kostenträgern erfolgt, indem der jährliche Betrag nach Satz 1 durch die voraussichtliche Summe der voll- und teilstationären Fälle des Krankenhauses geteilt wird. Der Betrag nach Satz 2 ist erstmals bei Patientinnen oder Patienten abzurechnen, die ab dem 1. Januar 2020 zur Behandlung in das Krankenhaus aufgenommen wurden. Ist ein Krankenhaus nicht mehr in die Liste nach § 9 Absatz 1a Nummer 6 aufgenommen, so ist der Betrag nach Satz 2 letztmalig bei Patientinnen oder Patienten abzurechnen, die vor dem 1. Januar des auf die letztmalige Auflistung folgenden Jahres zur Behandlung in das Krankenhaus aufgenommen wurden."

c)
Absatz 3 wird wie folgt gefasst:

„(3) Die Vertragsparteien nach § 11 vereinbaren die Zuschläge für besondere Aufgaben von Zentren und Schwerpunkten nach § 2 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4 auf der Grundlage der Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses nach § 136c Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch."

2.
§ 6 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2a Satz 1 Nummer 2 wird nach dem Wort „Behandlungskosten" ein Komma und werden die Wörter „die um die vom Pflegebudget nach § 6a erfassten Kosten zu mindern sind," eingefügt.

b)
In Absatz 3 Satz 5 werden die Wörter „um 40 Prozent dieser Erhöhungsrate zu erhöhen, erstmals für das Jahr 2018" durch die Wörter „um die nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 vereinbarte anteilige Erhöhungsrate nach § 10 Absatz 5 Satz 5 zu erhöhen, erstmals für das Jahr 2020" ersetzt.

3.
§ 9 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 7 wird nach der Angabe „Satz 4" ein Komma und werden die Wörter „eine anteilige Erhöhungsrate unter Berücksichtigung, dass Kostensteigerungen für das Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen über das Pflegebudget zu finanzieren sind," eingefügt.

b)
Absatz 1a Nummer 2 wird aufgehoben.

4.
§ 10 wird wie folgt geändert:

a)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 wird die Angabe „2018" durch die Angabe „2020" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden nach dem Wort „Pflegedienst" die Wörter „ohne Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" eingefügt.

cc)
In Satz 3 Nummer 1 werden nach dem Wort „Pflegepersonals" die Wörter „ohne Pflegepersonal in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" eingefügt.

dd)
In Satz 5 wird die Angabe „40 Prozent dieser Erhöhungsrate (anteilige Erhöhungsrate)" durch die Wörter „die nach § 9 Absatz 1 Nummer 7 vereinbarte anteilige Erhöhungsrate" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Satz 1 werden nach dem Wort „Krankenhäuser" die Wörter „ohne die Kostenentwicklung des Pflegepersonals in der unmittelbaren Patientenversorgung auf bettenführenden Stationen" eingefügt.



 

Zitierungen von Artikel 10 PpSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 10 PpSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PpSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 14 PpSG Inkrafttreten
... in Kraft. (4) Artikel 3 tritt am 2. Januar 2019 in Kraft. (5) Die Artikel 10 und 12 treten am 1. Januar 2020 in Kraft. (6) Artikel 7 Nummer 19 tritt am 1. April ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Terminservice- und Versorgungsgesetz (TSVG)
G. v. 06.05.2019 BGBl. I S. 646
Artikel 14a TSVG Änderung des Krankenhausentgeltgesetzes
... Krankenhausentgeltgesetz vom 23. April 2002 (BGBl. I S. 1412, 1422), das zuletzt durch Artikel 10 des Gesetzes vom 11. Dezember 2018 (BGBl. I S. 2394 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 8a Satz ...