1Abweichend von
§ 7 werden für das Jahr 2017 die Angaben nach
§ 2 Nummer 2, 4 bis 6 und
§ 3 Nummer 4 bis 6 zum Stichtag 31. Dezember erhoben.
2Die Angaben nach
§ 2 Nummer 7 und
§ 3 Nummer 7 werden ausschließlich für das Jahr 2017 zum Stichtag 31. Dezember erhoben.