(1) Die mündliche Abschlussprüfung wird nach Abschluss des Moduls 9 durchgeführt.
(2) Den genauen Termin legt das Prüfungsamt fest.
Verordnung zur Ablösung der Verordnung über den Vorbereitungsdienst für den gehobenen Kriminaldienst des Bundes
V. v. 09.12.2020 BGBl. I S. 2883