§ 11 Reihenfolge der Fraktionen
1Nach der Stärke der Fraktionen bestimmt sich ihre Reihenfolge. 2Bei gleicher Fraktionsstärke entscheidet das Los, das vom Präsidenten in einer Sitzung des Bundestages gezogen wird. 3Verliert ein Mitglied des Bundestages sein Mandat, wird dieses bis zur Nachbesetzung bei der Fraktion mitgezählt, zu der es bisher zählte.
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interne Verweise§ 7 GO-BT Aufgaben des Präsidenten (vom 01.11.2025) ... Vertretung durch die Mitglieder des Präsidiums entsprechend der Reihenfolge der Fraktionen ( § 11 ). Gehören Mitglieder des Präsidiums derselben Fraktion an, gilt § 1 ...
§ 10 GO-BT Bildung der Fraktionen (vom 01.11.2025) ... können Gäste aufnehmen, die bei der Bestimmung der Reihenfolge der Fraktionen ( § 11 ) nicht mitzählen, jedoch bei der Bemessung der Stellenanteile (§ 12) zu ...
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