§ 11 Erwerb und Besitz von Schusswaffen oder Munition mit Bezug zu einem anderen Mitgliedstaat
(1)
1Eine Erlaubnis zum Erwerb und Besitz einer Schusswaffe nach
Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 1 bis 3 (Kategorien A bis C) oder von Munition für eine solche darf einer Person, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Mitgliedstaat hat, nur erteilt werden, wenn sie
- 1.
- die Schusswaffen oder die Munition in den Mitgliedstaat im Wege der Selbstvornahme verbringen wird oder
- 2.
- eine schriftliche oder elektronische Erklärung vorlegt, dass und aus welchen Gründen sie die Schusswaffen oder die Munition nur im Geltungsbereich dieses Gesetzes zu besitzen beabsichtigt.
2Die Erlaubnis zum Erwerb oder Besitz einer Schusswaffe nach
Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) oder Munition für eine solche darf nur erteilt werden, wenn über die Voraussetzungen des Satzes 1 hinaus eine vorherige Zustimmung dieses Mitgliedstaates hierzu vorgelegt wird.
(2) Für eine Person mit gewöhnlichem Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes, die eine Schusswaffe nach
Anlage 1 Abschnitt 3 Nr. 2 (Kategorie B) oder Munition für eine solche in einem anderen Mitgliedstaat mit einer Erlaubnis dieses Staates erwerben will, wird eine Erlaubnis erteilt, wenn die Voraussetzungen nach
§ 4 Abs. 1 Nr. 2 vorliegen.
Frühere Fassungen von § 11 WaffG
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Zitat in folgenden NormenAllgemeine Waffengesetz-Verordnung (AWaffV)
V. v. 27.10.2003 BGBl. I S. 2123; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.09.2020 BGBl. I S. 1977
Beschussverordnung (BeschussV)
V. v. 13.07.2006 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 01.10.2021 BGBl. I S. 4622
Besondere Gebührenverordnung BMI (BMIBGebV)
V. v. 02.09.2019 BGBl. I S. 1359; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Anlage BMIBGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 18.09.2021) ... waffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ... in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ...
Waffenregistergesetz (WaffRG)
Artikel 3 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166, 184
§ 2 WaffRG Begriffsbestimmungen ... d) § 10 Absatz 5 oder § 16 Absatz 3 des Waffengesetzes, e) § 11 Absatz 1 des Waffengesetzes , f) § 21a des Waffengesetzes, g) § 27 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenErste Verordnung zur Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 10.09.2021 BGBl. I S. 4229
Artikel 1 1. BMIBGebVÄndV Änderung der Besonderen Gebührenverordnung BMI ... waffen oder Munition in der Bundesrepublik Deutschland erwerben möchte, nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ... in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union erwerben möchte, nach § 11 Absatz 2 in Verbindung mit § 48 Absatz 2 WaffG nach Zeitaufwand ...
Gesetz zum Abbau verzichtbarer Anordnungen der Schriftform im Verwaltungsrecht des Bundes
G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Viertes Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2062
Artikel 3 4. SprengGÄndG Änderung weiterer Vorschriften ... den Wörtern „pyrotechnischen Munition" die Wörter „sowie der in § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz ... Satz 2 angefügt: „Hülsenlose Munition ohne Geschoss nach § 11 Absatz 1 in Verbindung mit Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 3 Nummer 1.3 zum Waffengesetz muss ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes und weiterer Vorschriften
G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2133
Artikel 1 2. WaffGuaÄndG Änderung des Waffengesetzes ... 1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) In der Angabe zu § 11 werden die Wörter „der Europäischen Union" gestrichen. b) In der ... das Wort „aufgrund" durch die Wörter „auf Grund" ersetzt. 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ...
Zitate in aufgehobenen TitelnNationales-Waffenregister-Gesetz (NWRG)
G. v. 25.06.2012 BGBl. I S. 1366; zuletzt geändert durch Artikel 230 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328; aufgehoben durch Artikel 5 G. v. 17.02.2020 BGBl. I S. 166
§ 3 NWRG Anlass der Speicherung (vom 01.01.2019) ... von erlaubnispflichtigen Schusswaffen oder erlaubnispflichtiger Munition in den Fällen des § 11 des Waffengesetzes , 9. Eintragung der Sicherung einer Schusswaffe nach § 20 Absatz 6 des ...
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