§ 11a (aufgehoben)
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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Zitate in ÄnderungsvorschriftenZweites Finanzmarktstabilisierungsgesetz (2. FMStG)
G. v. 24.02.2012 BGBl. I S. 206
Artikel 3 2. FMStG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsbeschleunigungsgesetzes ... c) Nach der Angabe zu § 11 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 11a Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung". d) Die Angabe zu § 13 ... „§§ 5 bis 8" ersetzt. 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Keine Anzeigepflicht für bedeutende ... 10. Nach § 11 wird folgender § 11a eingefügt: „§ 11a Keine Anzeigepflicht für bedeutende Beteiligung § 2c des Kreditwesengesetzes ...
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