§ 12 - Tierärztegebührenordnung (GOT)

V. v. 15.08.2022 BGBl. I S. 1401 (Nr. 30); zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 15.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 70
Geltung ab 22.11.2022; FNA: 7830-1-7 Organisation und Aufbau
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§ 12 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 12 ändert mWv. 22. November 2022 GOT

1Diese Verordnung tritt am 22. November 2022 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Tierärztegebührenordnung vom 28. Juli 1999 (BGBl. I S. 1691), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 158) geändert worden ist, außer Kraft.



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