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Artikel 2 - Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung (BtMVVuGOTÄndV k.a.Abk.)

Artikel 2 Änderung der Tierärztegebührenordnung


Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 8. April 2023 GOT § 5, mWv. 22. November 2022 Anlage

Die Tierärztegebührenordnung vom 15. August 2022 (BGBl. I S. 1401) wird wie folgt geändert:

1.
In § 5 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe „Satz 3" durch die Angabe „Satz 1" ersetzt.

abweichendes Inkrafttreten am 22.11.2022

2.
In der Anlage wird in der laufenden Nummer 193 die Angabe „23,51" durch die Angabe „219,42" ersetzt.

Ende abweichendes Inkrafttreten


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Zitierungen von Artikel 2 Verordnung zur Änderung der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung und der Tierärztegebührenordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 2 BtMVVuGOTÄndV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BtMVVuGOTÄndV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

Artikel 3 BtMVVuGOTÄndV Inkrafttreten
... Verordnung tritt vorbehaltlich der Absätze 2 und 3 am 8. April 2023 in Kraft. (2) Artikel 2 Nummer 2 tritt mit Wirkung vom 22. November 2022 in Kraft. (3) Artikel 1 Nummer 15 tritt am Tag ...