(1) Diese Verordnung tritt am 1. Januar 1954 in Kraft.
(2) Für vor dem 1. April 2022 vergebene öffentliche Aufträge ist diese Verordnung in der bis zum Ablauf des 31. März 2022 geltenden Fassung anzuwenden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Dritte Verordnung zur Änderung der Verordnung PR Nr. 30/53 über die Preise bei öffentlichen Aufträgen
V. v. 25.11.2021 BGBl. I S. 4968
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1864