Tools:
Update via:
§ 12 - Wettbewerbsregisterverordnung (WRegV)
§ 12 Datenschutz
Bei Datenübermittlungen an oder durch die Registerbehörde müssen die Daten vor einem unbefugten Zugriff Dritter geschützt sein.
Anzeige
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/12_WRegV.htm