§ 12a - Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
Geltung ab 01.01.2001; FNA: 2126-13 Krankheitsbekämpfung, Impfwesen
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§ 12a (aufgehoben)


§ 12a hat 3 frühere Fassungen und wird in 3 Vorschriften zitiert



Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten G. v. 17. Juli 2017 BGBl. I S. 2615 m.W.v. 25. Juli 2017

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Frühere Fassungen von § 12a IfSG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.07.2017Artikel 1 Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
vom 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
aktuell vorher 15.07.2016Artikel 41 Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
vom 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
aktuell vorher 29.03.2013Artikel 3 Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
vom 21.03.2013 BGBl. I S. 566
aktuellvor 29.03.2013früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 12a IfSG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12a IfSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in IfSG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Durchführung der Internationalen Gesundheitsvorschriften (2005) und zur Änderung weiterer Gesetze
G. v. 21.03.2013 BGBl. I S. 566
Artikel 3 IGV-DGuaÄndG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
...  a) Nach § 12 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems". b) Die Angabe zu § 25 ... am folgenden Arbeitstag" ersetzt. 8. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen ... 8. Nach § 12 wird folgender § 12a eingefügt: „§ 12a Erprobung eines elektronischen Informationssystems (1) Zur Erprobung eines ...

Gesetz zur Modernisierung der epidemiologischen Überwachung übertragbarer Krankheiten
G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2615
Artikel 1 IfSMoG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... auf Grund völker- und unionsrechtlicher Vorschriften". d) Die Angabe zu § 12a wird gestrichen. e) Die Angaben zu den §§ 13 und 14 werden wie folgt ... Satz 1 bis 5 und Absatz 2 Satz 1 bis 3 durch Landesrecht sind ausgeschlossen." 10. § 12a wird aufgehoben. 11. Die §§ 13 und 14 werden wie folgt gefasst:  ...

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht
G. v. 08.07.2016 BGBl. I S. 1594
Artikel 41 2. BRBG Änderung des Infektionsschutzgesetzes
... durch die Wörter „Landkreis oder kreisfreie Stadt" ersetzt. 4. § 12a wird wie folgt geändert: a) Die Absatzbezeichnung „(1)" wird ...


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