Das
Luftverkehrsgesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
10. Mai 2007 (BGBl. I S. 698), das zuletzt durch
Artikel 1 des Gesetzes vom 5. Juli 2021 (BGBl. I S. 2287) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 3 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „Gesellschaften des Handelsrechts" durch die Wörter „rechtsfähige Personengesellschaften" ersetzt.
- 2.
- In § 64 Absatz 3 Nummer 5 Buchstabe b werden die Wörter „Gesellschaften des Handelsrechts" durch die Wörter „rechtsfähigen Personengesellschaften" und das Wort „Firmenname" durch die Wörter „Firma oder Name" ersetzt.
Gesetz zur Anpassung von Gesetzen und Verordnungen an die neue Behördenbezeichnung des Bundesamtes für Güterverkehr
G. v. 02.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 56