§ 132 - Viertes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IV) - Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung - (SGB IV)

neugefasst durch B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3710, 3973, 2011 I 363; zuletzt geändert durch Artikel 35 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 01.07.1977; FNA: 860-4-1 Sozialgesetzbuch
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§ 132 (aufgehoben)


§ 132 hat 2 frühere Fassungen und wird in 1 Vorschrift zitiert



Text in der Fassung des Artikels 5 Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes G. v. 26. Mai 2021 BGBl. I S. 1170 m.W.v. 1. November 2021

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Frühere Fassungen von § 132 SGB IV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.11.2021Artikel 5 Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
vom 26.05.2021 BGBl. I S. 1170
aktuell vorher 01.06.2021Artikel 2 Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
vom 26.05.2021 BGBl. I S. 1170
aktuellvor 01.06.2021früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 132 SGB IV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 132 SGB IV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB IV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Viertes Gesetz zur Änderung des Seefischereigesetzes
G. v. 26.05.2021 BGBl. I S. 1170
Artikel 2 4. SeeFischGÄndG Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Der Inhaltsübersicht wird folgende Angabe angefügt: „ § 132 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige ... Maßnahme bis Ende des Jahres 2026." 3. Folgender § 132 wird angefügt: „§ 132 Geringfügige Beschäftigung und ... 3. Folgender § 132 wird angefügt: „ § 132 Geringfügige Beschäftigung und geringfügige selbständige Tätigkeit ...


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