§ 133 Anwendung bisherigen Rechts
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 134 ZApprO Abweichende Regelungen (vom 01.10.2021) ... Studierende nach § 133 , die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen ... Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort. (2) Studierende nach § 133 , die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis zum 10. Februar 2025 nicht ... des Faches Biologie das Fach Zoologie aufzuführen. (3) Studierende nach § 133 , die die zahnärztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben und bis zum 30. März ...
Zitat in folgenden NormenInfektionsschutzgesetz (IfSG)
Artikel 1 G. v. 20.07.2000 BGBl. I S. 1045; zuletzt geändert durch Artikel 8v G. v. 12.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 359
§ 5 IfSG Epidemische Lage von nationaler Tragweite (vom 17.09.2022) ... c) abweichend von der Approbationsordnung für Zahnärzte, sofern sie nach § 133 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen weiter anzuwenden ist, die Regelstudienzeit, die Anforderungen an die Durchführung der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz über die Ausübung der Zahnheilkunde
neugefasst durch B. v. 16.04.1987 BGBl. I S. 1225; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018
Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
G. v. 29.03.2021 BGBl. I S. 370
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnungen für Zahnärzte und Zahnärztinnen, für Ärzte und für Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten
V. v. 22.09.2021 BGBl. I S. 4335
Artikel 1 ÄApprOuaÄndV Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen ... „die antragstellende Person" durch das Wort „sie" ersetzt. 47. § 133 wird wie folgt geändert: a) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. b) ... gefasst: „§ 134 Abweichende Regelungen (1) Studierende nach § 133 , die bis zum 10. Februar 2025 nicht für die zahnärztliche Vorprüfung zugelassen ... das Studium nach den Vorschriften dieser Verordnung fort. (2) Studierende nach § 133 , die die naturwissenschaftliche Vorprüfung bestanden haben und bis zum 10. Februar 2025 nicht ... anstelle des Faches Biologie das Fach Zoologie aufzuführen. (3) Studierende nach § 133 , die die zahnärztliche Vorprüfung erfolgreich abgelegt haben und bis zum 30. März ...
Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite
G. v. 19.05.2020 BGBl. I S. 1018; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 18.11.2020 BGBl. I S. 2397
Zitate in aufgehobenen TitelnVerordnung zur Abweichung von den Approbationsordnungen für Zahnärzte und für Zahnärzte und Zahnärztinnen im Rahmen der Bewältigung der Coronavirus-SARS-CoV-2-Pandemie oder ihrer Folgen (COVZApprOAbwV)
Artikel 2 V. v. 29.12.2021 BAnz AT 30.12.2021 V3
§ 1 COVZApprOAbwV Zweck der Verordnung ... und 1. abweichend von der Approbationsordnung für Zahnärzte, sofern sie nach § 133 der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen weiter anzuwenden ist, die Anforderungen an die Durchführung der naturwissenschaftlichen ...
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