§ 13 - Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Artikel 1 G. v. 07.08.1996 BGBl. I S. 1246; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 31.05.2023 BGBl. 2023 I Nr. 140
Geltung ab 21.08.1996; FNA: 805-3 Arbeitsschutz
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§ 13 Verantwortliche Personen


§ 13 hat 1 frühere Fassung und wird in 7 Vorschriften zitiert

(1) Verantwortlich für die Erfüllung der sich aus diesem Abschnitt ergebenden Pflichten sind neben dem Arbeitgeber

1.
sein gesetzlicher Vertreter,

2.
das vertretungsberechtigte Organ einer juristischen Person,

3.
der vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personenhandelsgesellschaft,

4.
Personen, die mit der Leitung eines Unternehmens oder eines Betriebes beauftragt sind, im Rahmen der ihnen übertragenen Aufgaben und Befugnisse,

5.
sonstige nach Absatz 2 oder nach einer auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnung oder nach einer Unfallverhütungsvorschrift verpflichtete Personen im Rahmen ihrer Aufgaben und Befugnisse.

(2) Der Arbeitgeber kann zuverlässige und fachkundige Personen schriftlich damit beauftragen, ihm obliegende Aufgaben nach diesem Gesetz in eigener Verantwortung wahrzunehmen.


Text in der Fassung des Artikels 8 BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG) G. v. 19. Oktober 2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813 m.W.v. 25. Oktober 2013

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Frühere Fassungen von § 13 ArbSchG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.10.2013Artikel 8 BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
vom 19.10.2013 BGBl. I S. 3836

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 ArbSchG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 ArbSchG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ArbSchG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Artikel 1 V. v. 03.02.2015 BGBl. I S. 49; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
§ 19 BetrSichV Mitteilungspflichten, behördliche Ausnahmen (vom 19.11.2016)
... nach § 3 Absatz 2 Satz 2 erstellt wurde, 3. Angaben zu den nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen, 4. Angaben zu den getroffenen ...

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643, 1644; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3115
§ 18 GefStoffV Unterrichtung der Behörde (vom 19.11.2016)
... exponiert worden sind, und die Anzahl dieser Beschäftigten, 3. die nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen, 4. die durchgeführten Schutz- ...

Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
G. v. 12.12.1973 BGBl. I S. 1885; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 5 G. v. 20.04.2013 BGBl. I S. 868
§ 5 ASiG Bestellung von Fachkräften für Arbeitssicherheit
... Personen, 4. die Kenntnisse und die Schulung des Arbeitgebers oder der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1, 2 oder 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen in Fragen des Arbeitsschutzes. (2) Der Arbeitgeber ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

BUK-Neuorganisationsgesetz (BUK-NOG)
G. v. 19.10.2013 BGBl. I S. 3836; zuletzt geändert durch Artikel 6 Abs. 1 G. v. 28.05.2015 BGBl. I S. 813
Artikel 8 BUK-NOG Änderung des Arbeitsschutzgesetzes
...  2a. § 6 Absatz 1 Satz 3 und 4 wird aufgehoben. 3. In § 13 Absatz 1 Nummer 5 wird das Wort „beauftragte" durch das Wort „verpflichtete" ...
 
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Zitate in aufgehobenen Titeln

Biostoffverordnung (BioStoffV)
Artikel 1 V. v. 27.01.1999 BGBl. I S. 50; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 15.07.2013 BGBl. I S. 2514
§ 13 BioStoffV Anzeige- und Aufzeichnungspflichten (vom 09.03.2007)
... Die Anzeige enthält: 1. Name und Anschrift des Arbeitgebers und der nach § 13 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen, 2. Name und ...
§ 16 BioStoffV Unterrichtung der Behörde
... worden sind, und die Anzahl dieser Beschäftigten, 3. die nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen, 4. die getroffenen ...

Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Artikel 1 V. v. 23.12.2004 BGBl. I S. 3758, 3759; aufgehoben durch Artikel 6 V. v. 26.11.2010 BGBl. I S. 1643
§ 19 GefStoffV Unterrichtung der Behörde (vom 24.12.2008)
... exponiert worden sind, und die Anzahl dieser Beschäftigten, 3. die nach § 13 des Arbeitsschutzgesetzes verantwortlichen Personen, 4. die durchgeführten ...


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