§ 13 - Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)

V. v. 13.02.2009 BGBl. I S. 326 (Nr. 8); zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Geltung ab 14.02.2009; FNA: 2030-2-30-1 Beamte
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§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern


§ 13 hat 3 frühere Fassungen und wird in 8 Vorschriften zitiert

Aufwendungen für Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern sind nach Maßgabe des § 6 Absatz 5 Satz 4 und nach § 22 Absatz 6 beihilfefähig.


Text in der Fassung des Artikels 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung G. v. 6. März 2024 BGBl. 2024 I Nr. 92 m.W.v. 1. April 2024

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Frühere Fassungen von § 13 BBhV

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2024Artikel 1 Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
aktuell vorher 26.07.2014Artikel 1 Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
aktuell vorher 20.09.2012Artikel 1 Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
vom 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
aktuellvor 20.09.2012Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 13 BBhV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 BBhV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BBhV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 34 BBhV Anschlussheil- und Suchtbehandlungen (vom 01.04.2024)
... Buches Sozialgesetzbuch besteht, sind Aufwendungen nur entsprechend den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25, 26a und § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 4 ...
§ 35 BBhV Rehabilitationsmaßnahmen (vom 01.04.2024)
... Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 sind Aufwendungen nach den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25 und 26 Absatz 1 Nummer 5 beihilfefähig. Daneben sind bei Leistungen ...
 
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Zitate in Änderungsvorschriften

Achte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 24.07.2018 BGBl. I S. 1232
Artikel 1 8. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 31.07.2018)
... Buches Sozialgesetzbuch besteht, sind Aufwendungen nur entsprechend den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25, 26a Absatz 1 Nummer 2, 3 und zu 70 Prozent nach Nummer 5, Absatz 2, § 31 ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 08.09.2012 BGBl. I S. 1935
Artikel 1 3. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Ausnahmefällen kann die Anerkennung nachträglich erfolgen." 7. In § 13 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 Satz 3" durch die Wörter „§ 6 ...

Fünfte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 18.07.2014 BGBl. I S. 1154
Artikel 1 5. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... durch die Wörter „der beihilfeberechtigten Person" ersetzt. 11. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und ... Person" ersetzt. 11. § 13 wird wie folgt gefasst: „§ 13 Leistungen von Heilpraktikerinnen und Heilpraktikern Aufwendungen für Leistungen ...

Neunte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2713, 2021 I 343
Artikel 1 9. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung (vom 01.01.2021)
... Buches Sozialgesetzbuch besteht, sind Aufwendungen nur entsprechend den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25, 26a und § 35 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 bis 4 beihilfefähig." ... Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 sind Aufwendungen nach den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25 und 26 Absatz 1 Nummer 5 beihilfefähig. Daneben sind bei Leistungen nach ...

Siebte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
V. v. 25.10.2016 BGBl. I S. 2403
Artikel 1 7. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... Buches Sozialgesetzbuch besteht, sind Aufwendungen nur entsprechend den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25, 26a Absatz 1 Nummer 2 und 3, Absatz 2, § 31 Absatz 2 Nummer 6 und 7, § ... Rehabilitationsmaßnahmen nach Absatz 1 Satz 1 sind Aufwendungen nach den §§ 12, 13 , 18, 22 bis 25 und 26 Nummer 5 beihilfefähig. Daneben sind bei Leistungen nach Absatz 1 ...

Zehnte Verordnung zur Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
G. v. 06.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 92
Artikel 1 10. BBhVÄndV Änderung der Bundesbeihilfeverordnung
... 31 Abs. 5" durch die Angabe „§ 31 Absatz 6" ersetzt. 7. In § 13 werden die Wörter „§ 6 Absatz 3 Satz 4" durch die Wörter „§ 6 ...


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