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§ 13 - Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)

§ 13 Durchführung der Kontrollen und Zertifizierung



(1) 1Im Rahmen ihrer Zuständigkeit nach § 3 Absatz 1a des Öko-Landbaugesetzes haben die Kontrollstellen die Kontrolle der Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung nach Maßgabe dieses Abschnitts durchzuführen. 2Im Übrigen gelten die Vorgaben dieses Abschnitts entsprechend für die Kontrolle durch die zuständige Landesbehörde.

(2) 1Die Kontrollstelle hat den Unternehmer einmal jährlich zu kontrollieren. 2Mit Ausnahme der Erstkontrolle sind die Kontrollen in der Regel unangekündigt durchzuführen.

(3) 1Bei Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung hat die Kontrollstelle dem Unternehmer ein Zertifikat auszustellen. 2Auf Antrag des Unternehmers ist das Zertifikat auszustellen

1.
als Zertifikat mit Auszeichnung des Bio-Anteils entsprechend den Anforderungen des § 8 Absatz 2 oder

2.
als Zertifikat ohne Auszeichnung des Bio-Anteils.

3Das Zertifikat hat sich nach der Maßgabe des Musters der Anlage 2 zu richten. 4Das Weglassen oder Hinzufügen von Bestandteilen oder sonstige Änderungen des Zertifikates sind verboten.

(4) 1Kontrollen haben als Vor-Ort-Kontrollen stattzufinden. 2Abweichend von Satz 1 können Kontrollen, die nur der Überprüfung des Bio-Anteils dienen, als Verwaltungskontrollen und mit Ankündigung erfolgen.

(5) 1Vor-Ort-Kontrollen sind während der üblichen Betriebs- und Geschäftszeiten durchzuführen. 2Der Unternehmer, sein Vertreter oder eine andere vom Unternehmer oder von seinem Vertreter bestimmte im Unternehmen tätige Person hat das Recht, bei den Kontrollen anwesend zu sein.



 

Zitierungen von § 13 Bio-AHVV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 Bio-AHVV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in Bio-AHVV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 Bio-AHVV Kennzeichnung von Zutaten und Erzeugnissen und Auszeichnung des Bio-Anteils
... zusätzlichen Auszeichnung nach Satz 1 Nummer 2 im Besitz eines gültigen Zertifikats nach § 13 Absatz 3 oder § 14 Absatz 1 Satz 3 ist. (2) Es ist verboten, Zutaten und Erzeugnisse in ...
§ 9 Bio-AHVV Berechnung und Zertifizierung des Bio-Anteils
... hat die Richtigkeit der Berechnung des Bio-Anteils im Rahmen der Kontrolle gemäß § 13 anhand der nach § 11 vom Unternehmer zu führenden Aufzeichnungen zu ... Bei Einhaltung der Vorgaben dieser Verordnung hat sie das Zertifikat nach § 13 Absatz 3 oder § 14 Absatz 1 Satz 3 entsprechend zu ergänzen. (3) Für ...
§ 10 Bio-AHVV Allgemeine Pflichten der Unternehmer
... hinaus hat er über ein gültiges Zertifikat seiner Kontrollstelle nach § 13 Absatz 3 oder § 14 Absatz 1 Satz 3 zu verfügen. (2) Der Unternehmer hat eine ... Unternehmer hat der zuständigen Behörde und der Kontrollstelle, die das Zertifikat nach § 13 Absatz 3 oder § 14 Absatz 1 Satz 3 ausgestellt hat, unverzüglich anzuzeigen, wenn er  ...
§ 14 Bio-AHVV Veranstaltungszertifikat
... nach § 8 vor, so hat die Kontrollstelle ein Veranstaltungszertifikat auszustellen. § 13 Absatz 3 Satz 1 und 2 gilt mit der Maßgabe entsprechend, dass die Anlage 3 an die Stelle der Anlage 2 tritt. ... der Betriebseinheit oder am Ort der Veranstaltung durch. Für diese Kontrollen gilt § 13 Absatz 4 . (3) Die Berechnung des Bio-Anteils nach § 8 hat sich abweichend von ...
§ 15 Bio-AHVV Kontrollbericht
... Kontrollbericht ist vom Unternehmer oder von derjenigen Person gegenzuzeichnen, die nach § 13 Absatz 5 Satz 2 bei der Vor-Ort-Kontrolle anwesend war. (2) Der Kontrollbericht muss mindestens ... derjenigen Person, die die Vor-Ort-Kontrolle durchgeführt hat, und, sofern eine Person nach § 13 Absatz 5 Satz 2 während der Vor-Ort-Kontrolle anwesend war, den Namen dieser Person, 4. die ...
§ 16 Bio-AHVV Duldungs- und Mitwirkungspflichten
... zu gewähren, sofern dies für die Durchführung der Kontrollen nach § 13 Absatz 1 erforderlich ist, und auf Verlangen notwendige Auskünfte zu erteilen sowie die für die ...
§ 17 Bio-AHVV Feststellung von Verstößen
... einen bestimmten Zeitraum ganz oder teilweise untersagen und 2. das Zertifikat nach § 13 Absatz 3 oder nach § 14 Absatz 1 Satz 4 befristet aussetzen oder aufheben. (3) ... (4) Die Nachkontrolle ersetzt nicht die nächste jährliche Kontrolle nach § 13 Absatz 2 ...
Anlage 2 Bio-AHVV (zu § 13 Absatz 3) Musterzertifikat