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§ 13 - Pflanzenbeschauverordnung (PflBeschV)

§ 13 Reparatur von Verpackungsmaterial aus Holz nach Artikel 97 der Verordnung (EU) 2016/2031



(1) 1Verpackungsmaterial aus Holz, das entsprechend dem ISPM 15 Standard behandelt und markiert worden ist und wieder als solches benutzt werden soll, darf nur repariert werden mit

1.
Holz, das nach den Anforderungen des ISPM 15 Standards behandelt worden und entsprechend markiert ist, oder

2.
nicht-hölzernen Materialien oder Holzwerkstoffen nach Kapitel 2.1 des ISPM 15 Standards.

2Eine Reparatur nach Artikel 97 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 liegt vor, wenn bis zu einem Drittel des Volumens des Verpackungsmaterials aus Holz ausgetauscht wird. 3Werden mehr als ein Drittel des Volumens an Bestandteilen des Verpackungsmaterials aus Holz ersetzt, liegt eine Wiederaufarbeitung vor. 4§ 10 gilt entsprechend.

(2) 1Im Falle einer Wiederaufarbeitung nach Absatz 1 Satz 3 hat der Unternehmer vor Durchführung der Wiederaufarbeitungsarbeiten alle auf dem Holz bereits vorhandenen Markierungen nach dem ISPM 15 Standard dauerhaft zu entfernen. 2Er darf neue Markierungen nur anbringen, wenn das Verpackungsmaterial aus Holz nach seiner Wiederaufarbeitung erneut nach den Anforderungen des ISPM 15 Standards behandelt worden ist. 3§ 10 gilt entsprechend.

(3) Ein Unternehmer, der nach ISPM 15 Standard markiertes Verpackungsmaterial aus Holz repariert oder wiederaufarbeitet und dabei hölzerne Materialien verwendet, die nicht nach ISPM 15 Standard behandelt sind, hat alle ursprünglichen Markierungen dauerhaft zu entfernen, bevor er dieses Verpackungsmaterial aus Holz in Verkehr bringt.

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Zitierungen von § 13 PflBeschV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 13 PflBeschV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in PflBeschV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 11 PflBeschV Ermächtigung registrierter Unternehmer nach Artikel 98 der Verordnung (EU) 2016/2031
... 1 oder 2 der Verordnung (EU) 2016/2031 sowie der Anforderungen nach den §§ 10, 12 und 13 für ihre Erteilung nachträglich weggefallen ist. Die zuständige ...
§ 12 PflBeschV Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz
... verboten, sofern nicht zuvor eine Behandlung nach dem ISPM 15 Standard oder eine Reparatur nach § 13 Absatz 1 Satz 2 oder eine Wiederaufarbeitung nach § 13 Absatz 1 Satz 3 erfolgt ist. (3) ... 15 Standard oder eine Reparatur nach § 13 Absatz 1 Satz 2 oder eine Wiederaufarbeitung nach § 13 Absatz 1 Satz 3 erfolgt ist. (3) Die Markierung von Verpackungsmaterial aus Holz nach dem ...
§ 22 PflBeschV Ordnungswidrigkeiten
...  7. entgegen § 12 Absatz 3 Satz 1 eine Markierung vornimmt, 8. entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsmaterial aus Holz repariert, 9. entgegen § 13 Absatz 2 Satz 1 oder ... entgegen § 13 Absatz 1 Satz 1 Verpackungsmaterial aus Holz repariert, 9. entgegen § 13 Absatz 2 Satz 1 oder Absatz 3 eine Markierung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entfernt, ... nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig entfernt, 10. entgegen § 13 Absatz 2 Satz 2 eine Markierung anbringt, 11. entgegen § 14 Absatz 1 eine Anzeige nicht, nicht ...