Artikel 13 - Risikoreduzierungsgesetz (RiG)

Artikel 13 Inkrafttreten



(1) Die Artikel 1, 5 und 8 treten am 28. Dezember 2020 in Kraft.

(2) Die Artikel 2, 6, 7, 9 und 12 treten am 29. Dezember 2020 in Kraft.

(3) Die Artikel 3 und 10 treten am 28. Juni 2021 in Kraft.

(4) Die Artikel 4 und 11 treten am 1. Januar 2023 in Kraft.



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