§ 142a - Sozialgerichtsgesetz (SGG)

neugefasst durch B. v. 23.09.1975 BGBl. I S. 2535; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 105
Geltung ab 01.01.1975; FNA: 330-1 Verfassung und Verfahren der Sozialgerichte
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§ 142a


§ 142a hat 3 frühere Fassungen und wird in 2 Vorschriften zitiert

(aufgehoben)


Text in der Fassung des Artikels 2 Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) G. v. 22. Dezember 2010 BGBl. I S. 2262 m.W.v. 1. Januar 2011

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Frühere Fassungen von § 142a SGG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2011Artikel 2 Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG)
vom 22.12.2010 BGBl. I S. 2262
aktuell vorher 22.07.2009Artikel 6 Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
vom 15.07.2009 BGBl. I S. 1939
aktuell vorher 18.12.2008Artikel 2b Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
vom 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
aktuellvor 18.12.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 
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Zitierungen von § 142a SGG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 142a SGG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch, zur Errichtung einer Versorgungsausgleichskasse und anderer Gesetze
G. v. 15.07.2009 BGBl. I S. 1939, 2010 I 340
Artikel 6 SGB4uaÄndG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
... entscheiden auch über Schadensersatzansprüche gemäß § 142a Absatz 1 in Verbindung mit den §§ 125 und 126 des Gesetzes gegen ... „Satz 1" die Wörter „und Satz 2" eingefügt. 2. § 142a wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „§ 115 ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG)
G. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2426
Artikel 2b GKV-OrgWG Änderung des Sozialgerichtsgesetzes
...  „Sechster Unterabschnitt Verfahren in vergaberechtlichen Streitigkeiten § 142a ". 2. Dem § 29 wird folgender Absatz 5 angefügt: „(5) In ... „Sechster Unterabschnitt Verfahren in vergaberechtlichen Streitigkeiten § 142a (1) In Streitigkeiten über Entscheidungen von Vergabekammern, die ...


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