Artikel 146 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 146 Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes


Artikel 146 wird in 4 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 26. November 2019 BinSchAufgG § 8, § 9, § 11, § 12, § 13, § 14

Das Binnenschifffahrtsaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 25. April 2017 (BGBl. I S. 962) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
§ 8 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 8 Verarbeitung von Daten im Binnenschiffsverkehr".

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

c)
In den Absätzen 2, 3, 4 und 5 wird jeweils das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.

d)
In Absatz 8 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

e)
Absatz 12 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 2 erster Halbsatz wird das Wort „nutzen" durch das Wort „verwenden" ersetzt.

bb)
In Satz 4 wird das Wort „nutzt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.

2.
In § 9 Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

3.
§ 11 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „der Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Personen" ersetzt.

b)
In Absatz 5 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

c)
Absatz 6 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

4.
§ 12 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

b)
Absatz 7 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „des Betroffenen" durch die Wörter „der betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „der Betroffene" durch die Wörter „die betroffene Person" ersetzt.

cc)
In Satz 3 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

5.
§ 13 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 wird das Wort „genutzt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.

b)
In Absatz 6 Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

6.
§ 14 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 2 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

b)
In Absatz 3 wird das Wort „genutzt" durch das Wort „verwendet" ersetzt.

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Zitierungen von Artikel 146 2. DSAnpUG-EU

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 146 2. DSAnpUG-EU verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. DSAnpUG-EU selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bekanntmachung der Neufassung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
B. v. 20.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 82, Nr. 126
Bekanntmachung BinSchAufgGNB (vom 21.03.2023)
... vom 25. April 2017 (BGBl. I S. 962), 20. den am 26. November 2019 in Kraft getretenen Artikel 146 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ), 21. den am 27. Juni 2020 in Kraft getretenen Artikel 336 der Verordnung vom 19. Juni ...

Elfte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Artikel 336 11. ZustAnpV Änderung des Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 146 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, werden jeweils die Wörter „Umwelt, Naturschutz, Bau und ...

Verordnung zur Umsetzung der Richtlinie 2014/94/EU und weiterer immissionsschutzrechtlicher Rechtsakte der Europäischen Union
V. v. 13.12.2019 BGBl. I S. 2739
Artikel 1 ISREUAnpV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 146 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist, auf die Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
V. v. 28.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 169
Artikel 1 2. BImSchV10ÄndV Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 5. Juli 2001 (BGBl. I S. 2026), das zuletzt durch Artikel 146 des Gesetzes vom 20. November 2019 (BGBl. I S. 1626 ) geändert worden ist," durch die Wörter „Binnenschifffahrtsaufgabengesetzes ...


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