Das
Seeaufgabengesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom
17. Juni 2016 (BGBl. I S. 1489), das zuletzt durch
Artikel 3 des Gesetzes vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2190) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In § 1 Nummer 12 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.
- 2.
- In § 5 Absatz 2 Satz 1 zweiter Halbsatz Wort dem nach werden „erheben" ein Komma und die Wörter „speichern und verwenden" eingefügt.
- 3.
- In § 9e Absatz 1 Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 nach dem Wort „erheben" ein Komma und die Wörter „speichern und verwenden" ergänzt.
- 4.
- In § 9f Absatz 5 werden die Wörter „oder genutzt" gestrichen.
V. v. 03.03.2020 BGBl. I S. 412