Artikel 148 - Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)

Artikel 148 Änderung des Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetzes


Artikel 148 ändert mWv. 26. November 2019 SUG § 9, § 17, § 22, § 33, § 35, § 36

Das Seesicherheits-Untersuchungs-Gesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2012 (BGBl. I S. 390), das zuletzt durch Artikel 5 Absatz 8 des Gesetzes vom 10. März 2017 (BGBl. I S. 410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 9 Absatz 1 werden die Wörter „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung" durch das Wort „Verarbeitung" ersetzt.

2.
In § 17 Absatz 1 Satz 5 werden die Wörter „des Bundesdatenschutzgesetzes" durch die Wörter „der datenschutzrechtlichen Vorschriften" ersetzt.

3.
§ 22 Absatz 1 Satz 2 wird wie folgt geändert:

a)
In Nummer 5 werden die Wörter „Ansichnahme, Verarbeitung und Nutzung" durch die Wörter „Ansichnahme und Verarbeitung" ersetzt.

b)
In Nummer 9 werden die Wörter „Erheben, Verarbeiten und Nutzen" durch das Wort „Verarbeiten" ersetzt.

4.
§ 33 wird wie folgt geändert:

a)
Die Überschrift wird wie folgt gefasst:

§ 33 Verarbeitung".

b)
In Absatz 1 Satz 1 werden die Wörter „erheben, verarbeiten und nutzen" durch das Wort „verarbeiten" ersetzt.

c)
In Absatz 3 werden die Wörter „§ 9 in Verbindung mit der Anlage des Bundesdatenschutzgesetzes" durch die Wörter „den Artikeln 24, 25 und 32 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (ABl. L 119 vom 4.5.2016, S. 1; L 314 vom 22.11.2016, S. 72; L 127 vom 23.5.2018, S. 2) in der jeweils geltenden Fassung" ersetzt.

d)
Absatz 4 wird aufgehoben.

5.
§ 35 wird wie folgt geändert:

a)
In Absatz 1 Nummer 3 Satz 2 und Absatz 3 Satz 2 wird jeweils das Wort „Betroffenen" durch die Wörter „betroffenen Personen" ersetzt.

b)
Absatz 5 wird wie folgt geändert:

aa)
In Satz 1 werden die Wörter „eines Betroffenen" durch die Wörter „einer betroffenen Person" ersetzt.

bb)
In Satz 2 werden die Wörter „und genutzt" gestrichen.

6.
In § 36 Absatz 2 werden die Wörter „Automatisiert und nicht automatisiert in Dateien gespeicherte Daten" durch die Wörter „In Dateisystemen gespeicherte Daten" ersetzt.



Vorschriftensuche

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed