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§ 14 - Öko-Landbaugesetz-Durchführungsverordnung (ÖLG-DV)

§ 14 Maßnahmenkatalog



Dem Antrag ist eine Verfahrensanweisung beizufügen, die die Anwendung des Maßnahmenkatalogs nach Anlage 3 gegenüber den kontrollierten Unternehmern vorsieht, wenn Verstöße gegen die Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 oder eines auf der Grundlage der genannten Verordnung erlassenen Rechtsakts der Europäischen Union festgestellt werden.

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Zitierungen von § 14 ÖLG-DV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 ÖLG-DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖLG-DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 4 ÖLG-DV Antragsinhalt
... der jeweils geltenden Fassung erforderlichen Unterlagen nach Maßgabe der §§ 5 bis 14 beizufügen. (2) Dem Antrag ist eine Erklärung beizufügen, dass sich die ...
Anlage 3 ÖLG-DV (zu § 14) Maßnahmenkatalog nach § 14