Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 14 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 14 Praktischer Teil



(1) Der praktische Teil besteht aus der Durchführung einer Ausbildungssituation und einem Fachgespräch.

(2) 1Die Ausbildungssituation ist vom Prüfling in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss zu wählen. 2Sie ist schriftlich zu planen und praktisch durchzuführen. 3Wahl, Gestaltung und Durchführung der Ausbildungssituation sind im Fachgespräch zu erläutern.

(3) 1Für die schriftliche Planung der Ausbildungssituation steht ein Zeitraum von sieben Tagen zur Verfügung. 2Für die praktische Durchführung der Ausbildungssituation stehen 60 Minuten zur Verfügung. 3Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 14 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
... Prüfung im Abschnitt Berufsausbildung beinhaltet 1. einen praktischen Teil nach § 14 und 2. einen schriftlichen Teil nach § 15. (3) Die Prüfung im ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... 3 oder von Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... Bewertung des Abschnitts „Berufsausbildung" aus der Bewertung des praktischen Teils ( § 14 ) und der Bewertung des schriftlichen Teils (§ 15) nach folgender Formel zu bilden:  ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... in den Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der ... den einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... in einzelnen Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...