Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 15 - Revierjagd-Meisterprüfungsverordnung (RevierjagdMeisterPrV)

V. v. 09.04.2019 BGBl. I S. 499 (Nr. 14)
Geltung ab 30.04.2019; FNA: 806-22-4-7 Berufliche Bildung

§ 15 Schriftlicher Teil



(1) 1Im schriftlichen Teil soll der Prüfling fallbezogene Aufgaben unter Aufsicht bearbeiten. 2Die Aufgaben sollen sich auf die in § 12 Absatz 3 bis 6 beschriebenen Kompetenzen beziehen.

(2) Die Bearbeitungszeit für den schriftlichen Teil beträgt 150 Minuten.

 
Anzeige


 

Zitierungen von § 15 RevierjagdMeisterPrV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 RevierjagdMeisterPrV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in RevierjagdMeisterPrV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 13 RevierjagdMeisterPrV Struktur der Prüfung
...  1. einen praktischen Teil nach § 14 und 2. einen schriftlichen Teil nach § 15 . (3) Die Prüfung im Abschnitt Mitarbeiterführung besteht aus einer Fallstudie ...
§ 17 RevierjagdMeisterPrV Befreiung von Prüfungsleistungen
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 ist § 56 Absatz 2 des Berufsbildungsgesetzes ...
§ 18 RevierjagdMeisterPrV Bewertungen in den Prüfungen
... aus der Bewertung des praktischen Teils (§ 14) und der Bewertung des schriftlichen Teils ( § 15 ) nach folgender Formel zu bilden: Note des Abschnitts Berufsausbildung = ((Note des ...
§ 19 RevierjagdMeisterPrV Bestehen der Meisterprüfung; Zeugnis
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 mit „ungenügend" bewertet worden ist oder 2. mehr als eine der ... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16, die Ergebnisse der Prüfungsteile nach § 18 Absatz 2 bis 4 sowie die Gesamtnote ...
§ 20 RevierjagdMeisterPrV Mündliche Ergänzungsprüfung
... Wurden eine oder zwei der Prüfungen nach den §§ 7, 11 und 15 schlechter als mit „ausreichend" bewertet, ist auf Antrag des Prüflings eine ...
§ 21 RevierjagdMeisterPrV Wiederholung der Meisterprüfung
... Prüfungen nach den §§ 6 und 7, den §§ 10 und 11 sowie den §§ 14 bis 16 zu befreien, wenn 1. die entsprechenden Leistungen in einer vorangegangenen ...