Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 30.06.2022 aufgehoben

§ 14 - SINTEG-Verordnung (SINTEG-V)

V. v. 14.06.2017 BGBl. I S. 1653 (Nr. 38); zuletzt geändert durch Artikel 85 G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436
Geltung ab 21.06.2017 bis 30.06.2022; FNA: 752-6-21 Elektrizität und Gas
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§ 14 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 14 ändert mWv. 1. Juli 2022 SINTEG-V

(1) Diese Verordnung tritt am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Diese Verordnung tritt am 30. Juni 2022 außer Kraft.


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*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 20. Juni 2017.



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