Artikel 14a - Cannabisgesetz (CanG)

G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 109; Geltung ab 01.04.2024, abweichend siehe Artikel 15
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Artikel 14a Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes


Artikel 14a ändert mWv. 1. April 2024 GVG § 74a

In § 74a Absatz 1 Nummer 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 1975 (BGBl. I S. 1077), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 25. Oktober 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 294) geändert worden ist, werden nach dem Wort „Betäubungsmittelgesetz" ein Komma und die Wörter „Konsumcannabisgesetz oder Medizinal-Cannabisgesetz" eingefügt.



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