§ 152 - Filmförderungsgesetz (FFG)

§ 152 Inkrafttreten, Außerkrafttreten


§ 152 ändert mWv. 1. Januar 2025 FFG

1Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2025 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt das Filmförderungsgesetz vom 23. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3413), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 351) geändert worden ist, außer Kraft.



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