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§ 155a - Gewerbeordnung (GewO k.a.Abk.)

neugefasst durch B. v. 22.02.1999 BGBl. I S. 202; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 183
Geltung ab 01.01.1978; FNA: 7100-1 Gewerbeordnung
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§ 155a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes






 
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Frühere Fassungen von § 155a Gewerbeordnung

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 25.06.2026Artikel 5 Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
vom 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 183

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 155a Gewerbeordnung

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 155a GewO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in GewO selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Förderung und Modernisierung des Anwaltsnotariats, zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, zur Digitalisierung des Führungszeugnisses und zur Verlängerung der Antragsfrist für Anträge von Soldatinnen und Soldaten auf Entschädigung wegen dienstrechtlicher Benachteiligung
G. v. 18.06.2026 BGBl. 2026 I Nr. 183
Artikel 5 AnwNotMouaÄndG Änderung der Gewerbeordnung
...  „§ 150a Auskunft an Behörden". b) Die Angabe zu § 155a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „§ 155a Maßnahmen zu Zwecken ... b) Die Angabe zu § 155a wird durch die folgende Angabe ersetzt: „ § 155a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes". 2. Die Überschrift des § ... im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie." 5. § 155a wird durch den folgenden § 155a ersetzt: „§ 155a Maßnahmen zu ... für Wirtschaft und Energie." 5. § 155a wird durch den folgenden § 155a ersetzt: „§ 155a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes  ... 5. § 155a wird durch den folgenden § 155a ersetzt: „ § 155a Maßnahmen zu Zwecken des Zeugenschutzes § 44a des ...

Gesetz zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
G. v. 19.12.2006 BGBl. I S. 3232
Artikel 1 VersVermRNeurG Änderung der Gewerbeordnung
... Nach der Angabe zu § 155 wird folgende Angabe eingefügt: „§ 155a Versagung der Auskunft zu Zwecken des Zeugenschutzes". d) Die Angabe zu § ...