§ 1578 Maß des Unterhalts
(1) 1Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. 2Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
(2) Zum Lebensbedarf gehören auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall der Krankheit und der Pflegebedürftigkeit sowie die Kosten einer Schul- oder Berufsausbildung, einer Fortbildung oder einer Umschulung nach den
§§ 1574,
1575.
(3) Hat der geschiedene Ehegatte einen Unterhaltsanspruch nach den
§§ 1570 bis 1573 oder
§ 1576, so gehören zum Lebensbedarf auch die Kosten einer angemessenen Versicherung für den Fall des Alters sowie der verminderten Erwerbsfähigkeit.
Frühere Fassungen von § 1578 BGB
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interne Verweise§ 1318 BGB Folgen der Aufhebung (vom 01.09.2009) ... nach den Vorschriften über die Scheidung. (2) Die §§ 1569 bis 1586b finden entsprechende Anwendung 1. zugunsten eines Ehegatten, der bei ...
§ 1577 BGB Bedürftigkeit (vom 01.01.2008) ... sind nicht anzurechnen, soweit der Verpflichtete nicht den vollen Unterhalt ( §§ 1578 und 1578b) leistet. Einkünfte, die den vollen Unterhalt übersteigen, sind ...
Zitat in folgenden NormenLebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
Artikel 1 G. v. 16.02.2001 BGBl. I S. 266; zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 6 G. v. 31.10.2022 BGBl. I S. 1966
Zivilprozessordnung (ZPO)
neugefasst durch B. v. 05.12.2005 BGBl. I S. 3202, 2006 I 431, 2007 I 1781; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Gesetz zur Überarbeitung des Lebenspartnerschaftsrechts
G. v. 15.12.2004 BGBl. I S. 3396
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 1 UÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... 7. In § 1577 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe (§ 1578 )" durch die Angabe (§§ 1578 und 1578b)" ersetzt. 8. § ... 1577 Abs. 2 Satz 1 wird die Angabe (§ 1578)" durch die Angabe (§§ 1578 und 1578b)" ersetzt. 8. § 1578 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: ... durch die Angabe (§§ 1578 und 1578b)" ersetzt. 8. § 1578 Abs. 1 wird wie folgt gefasst: (1) Das Maß des Unterhalts bestimmt sich ...
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