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§ 1595 - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung



(1) 1Die Anerkennung bedarf der Zustimmung der Mutter. 2Satz 1 gilt nicht, wenn die Mutter verstorben ist.

(2) Die Anerkennung bedarf auch der Zustimmung des Kindes.

(3) Für die Zustimmungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend.



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Frühere Fassungen von § 1595 BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.04.2026Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
vom 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1595 BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1595 BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1596 BGB Anerkennung und Zustimmung als persönliche Erklärungen (vom 01.04.2026)
... zur Zustimmung des Kindes als abgegeben, wenn die Mutter ihre Zustimmung zu der Anerkennung nach § 1595 Absatz 1 Satz 1 erteilt ...
§ 1597a BGB Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 24.12.2025)
... des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen. (4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Eine Anerkennung der Vaterschaft kann ...
§ 1598 BGB Unwirksamkeit von Anerkennung und Zustimmung (vom 01.04.2026)
... sind nur dann unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2, 3 und 5 und den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen. Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... des Absatzes 2 Satz 4 vorliegen. (4) Für die Zustimmung der Mutter nach § 1595 Absatz 1 gelten die Absätze 1 bis 3 entsprechend. (5) Eine Anerkennung der Vaterschaft ... Vorschriften" werden durch die Wörter „nach § 1594 Absatz 2 bis 4 und der §§ 1595 bis 1597" ersetzt. b) Folgender Satz wird angefügt:  ...

Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Artikel 1 VatAnfÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit erklärt." 2. Die §§ 1595 und 1596 werden durch die folgenden §§ 1595 bis 1596 ersetzt: „§ ... erklärt." 2. Die §§ 1595 und 1596 werden durch die folgenden §§ 1595 bis 1596 ersetzt: „§ 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung ... 1595 und 1596 werden durch die folgenden §§ 1595 bis 1596 ersetzt: „ § 1595 Zustimmungsbedürftigkeit der Anerkennung (1) Die Anerkennung bedarf der ... zur Zustimmung des Kindes als abgegeben, wenn die Mutter ihre Zustimmung zu der Anerkennung nach § 1595 Absatz 1 Satz 1 erteilt hat." 3. § 1597 wird wie folgt geändert: a) Die ... sind nur dann unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2, 3 und 5 und den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen." 5. Die §§ 1599 und 1600 werden durch die ...