§ 1594 Anerkennung der Vaterschaft
(1) Die Rechtswirkungen der Anerkennung können, soweit sich nicht aus dem Gesetz anderes ergibt, erst von dem Zeitpunkt an geltend gemacht werden, zu dem die Anerkennung wirksam wird.
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.
Frühere Fassungen von § 1594 BGB
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interne Verweise§ 1595a BGB Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft (vom 01.04.2026) ... Die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater ist entgegen § 1594 Absatz 2 wirksam, wenn 1. die Vaterschaft des anderen Mannes nach § 1592 Nummer 1 oder 2 ... Kindes dessen Vater. (3) Für die Zustimmung nach Absatz 1 Nummer 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der andere Mann verstorben ...
Zitat in folgenden NormenBundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
neugefasst durch B. v. 27.01.2015 BGBl. I S. 33; zuletzt geändert durch Artikel 19 Abs. 2 G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 370
§ 1 BEEG Berechtigte (vom 01.05.2025) ... einem Kind in einem Haushalt lebt und die von ihm erklärte Anerkennung der Vaterschaft nach § 1594 Absatz 2 des Bürgerlichen Gesetzbuchs noch nicht wirksam oder über die von ihm beantragte Vaterschaftsfeststellung nach § ...
Personenstandsgesetz (PStG)
Artikel 1 G. v. 19.02.2007 BGBl. I S. 122; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
§ 47 PStG Berichtigung nach Abschluss der Beurkundung (vom 01.04.2026) ... gestrichen werden soll. Eintragungen auf Grund einer Anerkennung, die nach § 1594 Absatz 5 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht wirksam war, sind zu berichtigen, wenn die Vaterschaft des anderen Mannes durch ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Gesetz zur Umsetzung des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zur Vaterschaftsanfechtung
G. v. 29.03.2026 BGBl. 2026 I Nr. 83
Artikel 1 VatAnfÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs ... (BGBl. 2026 I Nr. 33) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1594 Absatz 4 wird der folgende Absatz 5 eingefügt: „(5) Eine Anerkennung, die nach ... des Kindes. (3) Für die Zustimmungen nach den Absätzen 1 und 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. § 1595a Anerkennung trotz bestehender Vaterschaft (1) ... (1) Die Anerkennung der Vaterschaft durch den leiblichen Vater ist entgegen § 1594 Absatz 2 wirksam, wenn 1. die Vaterschaft des anderen Mannes nach § 1592 Nummer 1 oder 2 ... des Kindes dessen Vater. (3) Für die Zustimmung nach Absatz 1 Nummer 2 gilt § 1594 Absatz 3 und 4 entsprechend. Die Zustimmung ist nicht erforderlich, wenn der andere Mann verstorben ist. ... „Anerkennung und Zustimmung sind nur dann unwirksam, wenn sie den Erfordernissen nach § 1594 Absatz 2, 3 und 5 und den §§ 1595 bis 1597 nicht genügen." 5. Die §§ 1599 ...
Zitate in aufgehobenen TitelnBundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG)
neugefasst durch B. v. 09.02.2004 BGBl. I S. 206; aufgehoben durch Artikel 3 G. v. 05.12.2006 BGBl. I S. 2748
§ 1 BErzGG Berechtigte (vom 10.07.2012) ... müssen bei Beginn des Leistungszeitraums vorliegen. Abweichend von Satz 2, § 1594 , § 1600d und §§ 1626a bis 1626e des Bürgerlichen Gesetzbuchs können im ...
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