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§ 1597a - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 23.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 226
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1597a (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 1597a BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 29.07.2026Artikel 2 Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
aktuell vorher 24.12.2025Artikel 4 Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
vom 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364
aktuell vorher 29.07.2017Artikel 4 Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
vom 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
aktuellvor 29.07.2017früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1597a BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1597a BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitat in folgenden Normen

Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 22.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 222
§ 105d AufenthG Übergangsregelung für das Verfahren zur Prüfung einer missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (vom 29.07.2026)
... § 60a Absatz 2 Satz 4, § 84 Absatz 1 Nummer 8 und § 85a dieses Gesetzes sowie die §§ 1597a und 1598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am 28. Juli 2026 jeweils geltenden Fassung ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht
G. v. 20.07.2017 BGBl. I S. 2780
Artikel 1 AusrPflDVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... konkrete Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Anerkennung der Vaterschaft im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestehen, prüft die Ausländerbehörde, ob eine solche vorliegt. Ergibt die ... der Anerkennende erklärt, dass seine Anerkennung gezielt gerade einem Zweck im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient, 2. die Mutter erklärt, dass ihre Zustimmung gezielt gerade einem Zweck im ... 2. die Mutter erklärt, dass ihre Zustimmung gezielt gerade einem Zweck im Sinne von § 1597a Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs dient, 3. der Anerkennende bereits mehrfach die Vaterschaft von Kindern verschiedener ...
Artikel 4 AusrPflDVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Nach § 1597 wird folgender § 1597a eingefügt: „§ 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der ... 1. Nach § 1597 wird folgender § 1597a eingefügt: „ § 1597a Verbot der missbräuchlichen Anerkennung der Vaterschaft (1) Die Vaterschaft darf ... Satz wird angefügt: „Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam." 3. ... „Anerkennung und Zustimmung sind auch im Fall des § 1597a Absatz 3 und im Fall des § 1597a Absatz 4 in Verbindung mit Absatz 3 unwirksam." 3. § 1600 wird wie folgt gefasst: ...

Gesetz zur besseren Verhinderung missbräuchlicher Anerkennungen der Vaterschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 21.07.2026 BGBl. 2026 I Nr. 221
Artikel 1 VatAnMVG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... § 60a Absatz 2 Satz 4, § 84 Absatz 1 Nummer 8 und § 85a dieses Gesetzes sowie die §§ 1597a und 1598 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der am 28. Juli 2026 jeweils geltenden Fassung ...
Artikel 2 VatAnMVG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 212) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 1597a wird gestrichen. 2. § 1598 wird durch den folgenden § 1598 ersetzt:  ...

Gesetz zur Bestimmung sicherer Herkunftsstaaten durch Rechtsverordnung und zur Abschaffung des anwaltlichen Vertreters bei Abschiebehaft und Ausreisegewahrsam
G. v. 22.12.2025 BGBl. 2025 I Nr. 364, 2026 I Nr. 49
Artikel 4 AufenthRÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 363) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: In § 1597a Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe „§ 29a" durch die Angabe „§ 29a oder § 29b" ...