Sind in einem Hühneraufzuchtbetrieb Salmonellen der Kategorie 1 festgestellt worden, gilt
§ 10 entsprechend.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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§ 36 GflSalmoV Ordnungswidrigkeiten (vom 17.11.2023) ... rechtzeitig mitteilt, 8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24, oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ...
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 50
V. v. 04.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 306
Artikel 1 2. GflSalmoVÄndV Änderung der Geflügel-Salmonellen-Verordnung ... 13 Amtliche Untersuchung § 14 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen § 15 Aufhebung der Maßregeln § 16 Abschnitt 4 ... „§ 16" durch die Angabe „§ 14" ersetzt. 15. § 15 wird aufgehoben. 16. Der bisherige § 16 wird § 14 und wie folgt gefasst: ... Verordnung (EU) Nr. 517/2011 durchführen." 17. Der bisherige § 17 wird § 15 und wie folgt gefasst: „§ 15 Maßregeln nach Feststellung von ... 17. Der bisherige § 17 wird § 15 und wie folgt gefasst: „ § 15 Maßregeln nach Feststellung von Salmonellen Sind in einem ... b) Absatz 1 wird wie folgt gefasst: „(1) Die Maßnahmen nach § 15 sind nicht mehr anzuwenden, sofern Salmonellen der Kategorie 1 im Sinne des Absatzes 2 ... folgt gefasst: „8. entgegen § 10 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 15 oder § 24, oder entgegen § 20 Absatz 1 Satz 1, auch in Verbindung mit Satz 2, ...