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§ 15 - Investmentsteuergesetz (InvStG)

Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730 (Nr. 36); zuletzt geändert durch Artikel 28 G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Geltung ab 01.01.2018; FNA: 610-6-18 Allgemeines Steuerrecht
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§ 15 Gewerbesteuer



(1) Investmentfonds gelten als sonstige juristische Personen des privaten Rechts nach § 2 Absatz 3 des Gewerbesteuergesetzes.

(2) 1Ein Investmentfonds ist von der Gewerbesteuer befreit, wenn

1.
sein objektiver Geschäftszweck auf die Anlage und Verwaltung seiner Mittel für gemeinschaftliche Rechnung der Anleger beschränkt ist und

2.
er seine Vermögensgegenstände nicht in wesentlichem Umfang aktiv unternehmerisch bewirtschaftet.

2Satz 1 Nummer 2 ist nicht anzuwenden auf Beteiligungen an

1.
Gesellschaften, deren Unternehmensgegenstand auf die Bewirtschaftung von erneuerbaren Energien nach § 1 Absatz 19 Nummer 6a des Kapitalanlagegesetzbuchs gerichtet ist,

2.
Immobilien-Gesellschaften nach § 1 Absatz 19 Nummer 22 des Kapitalanlagegesetzbuchs,

3.
Infrastruktur-Projektgesellschaften nach § 1 Absatz 19 Nummer 23a des Kapitalanlagegesetzbuchs und

4.
ÖPP-Projektgesellschaften nach § 1 Absatz 19 Nummer 28 des Kapitalanlagegesetzbuchs.

(3) Die Voraussetzungen des Absatzes 2 gelten als erfüllt, wenn die Einnahmen aus einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung ohne die Einnahmen aus Beteiligungen nach Absatz 2 Satz 2 in einem Geschäftsjahr weniger als 5 Prozent der gesamten Einnahmen des Investmentfonds betragen.

(4) 1Die aktive unternehmerische Tätigkeit eines gewerbesteuerpflichtigen Investmentfonds bildet einen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. 2Der Gewinn des wirtschaftlichen Geschäftsbetriebs ist als Überschuss der Betriebseinnahmen über die Betriebsausgaben zu ermitteln. 3Der so ermittelte Gewinn ist der Gewinn nach § 7 Satz 1 des Gewerbesteuergesetzes zur Ermittlung des Gewerbeertrags.





 

Frühere Fassungen von § 15 InvStG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 10.02.2026Artikel 28 Standortfördergesetz (StoFöG)
vom 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
aktuell vorher 18.12.2019Artikel 17 Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
vom 12.12.2019 BGBl. I S. 2451
aktuellvor 18.12.2019Urfassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 15 InvStG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 InvStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in InvStG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 26 InvStG Anlagebestimmungen (vom 10.02.2026)
... 7a. Die Einnahmen aus einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 betragen in einem Geschäftsjahr weniger als 5 Prozent der gesamten Einnahmen des ... und Verpachtung von Immobilien stehen, b) Beteiligungen an Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 2 und c) Investmentanteilen und Anteilen nach Nummer 4 Buchstabe h. 8. ...
§ 29 InvStG Steuerpflicht des Spezial-Investmentfonds (vom 21.12.2022)
... Die Vorschriften der §§ 6, 7, 11 und 15 für die Besteuerung von Investmentfonds sind auf Spezial-Investmentfonds anzuwenden, soweit ... die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 . Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als Werbungskosten ...
§ 33 InvStG Inländische Immobilienerträge und sonstige inländische Einkünfte ohne Steuerabzug (vom 10.02.2026)
... Gewerbesteuerpflicht eines Spezial-Investmentfonds nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht. (2) Die ausgeschütteten oder ...
§ 45 InvStG Gewerbesteuer bei Spezial-Investmenterträgen (vom 21.12.2022)
... die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 . Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist beim Anleger nicht als ...
§ 57 InvStG Anwendungsvorschriften (vom 10.02.2026)
... 6a und 7 Satz 4, 3. § 8 Absatz 4, 4. § 11 Absatz 1, 5. § 15 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 , 6. § 17 Absatz 1 Satz 1 bis 3, 7. § 20 Absatz 1, 3, 3a und 4, ... 2 Satz 2, § 8 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 2, § 15 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 , § 30 Absatz 5 Satz 2 sowie § 33 Absatz 4 Satz 3 auf Einkünfte, die einem ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Jahressteuergesetz 2022 (JStG 2022)
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2294, 2023 I Nr. 293
Artikel 14 JStG 2022 Änderung des Investmentsteuergesetzes
... ist ein Investmentfonds, der die Voraussetzungen für eine Gewerbesteuerbefreiung nach § 15 Absatz 2 und 3 erfüllt und in der Anlagepraxis nicht wesentlich gegen die nachfolgenden weiteren ... „7a. Die Einnahmen aus einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 betragen in einem Geschäftsjahr weniger als 5 Prozent der gesamten Einnahmen des ... die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 . Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist nicht als Werbungskosten ... Gewerbesteuerpflicht eines Spezial-Investmentfonds nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 entfällt nicht." 4. In § 42 Absatz 5 Satz 1 werden die Wörter ... die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer nach § 29 Absatz 1 in Verbindung mit § 15 . Die vom Spezial-Investmentfonds gezahlte Gewerbesteuer ist beim Anleger nicht als Betriebsausgabe ...

Standortfördergesetz (StoFöG)
G. v. 04.02.2026 BGBl. 2026 I Nr. 33
Artikel 28 StoFöG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... inländische Einkünfte nach § 6 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 und 3." 8. § 15 wird wie folgt geändert: a) Absatz 2 Satz 2 wird durch den folgenden Satz ... „7a. Die Einnahmen aus einer aktiven unternehmerischen Bewirtschaftung im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 betragen in einem Geschäftsjahr weniger als 5 Prozent der gesamten Einnahmen des ... Verpachtung von Immobilien stehen, b) Beteiligungen an Gesellschaften im Sinne des § 15 Absatz 2 Satz 2 und c) Investmentanteilen und Anteilen nach Nummer 4 Buchstabe h."  ... 2 Satz 2, § 8 Absatz 1 und 2 Satz 2, § 10 Absatz 1 Satz 1 und 2 und Absatz 2 Satz 2, § 15 Absatz 2 Satz 2 und Absatz 3 , § 30 Absatz 5 Satz 2 sowie § 33 Absatz 4 Satz 3 auf Einkünfte, die einem ...